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Kommunale Wärmeplanung als wegweisendes Instrument

Auf Grundlage der jeweiligen lokalen Gegebenheiten sind Kommunen aufgefordert, einen Weg für die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien und Nutzung von Abwärme aufzuzeigen.

Kommunale Wärmeplanung

Mit Hilfe dieser Planung sollen für die Zukunft die richtigen Entscheidungen für die Wärmeversorgung getroffen werden. Auch andere lokale Akteure können auf dieser Grundlage ihre individuellen Investitionsentscheidungen abwägen.

Das Wärmeplanungsgesetz, das zum 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist, bildet die rechtliche Basis für die verbindliche flächendeckende Wärmeplanung in ganz Deutschland.

kommunale Wärmeplanung als Schritt-für-Schritt Beschreibung

Fristen Wärmeplanung

  • Gemeinden mit < 100.000 Einwohner:innen bis 30. Juni 2026

  • für Gemeinden mit weniger Einwohner:innen bis zum 30. Juni 2028